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Leistungen und Pränataldiagnostik

Unsere Schwangerenvorsorge ist eine behutsame Begleitung während der gesamten Schwangerschaft durch Beratung und medizinische Überwachung von Mutter und Kind.

Wir bieten zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft bei Ihrer betreuenden Frauenärztin:Ihres betreuenden Frauenarzt eine Reihe von weiterführenden speziellen Untersuchungen der Pränataldiagnostik an, mit denen die Entwicklung des Kindes und mögliche Risiken beurteilt werden können. Zum Beispiel gehören Ersttrimester-Screening, Fruchtwasseruntersuchungen oder Bluttests auf Trisomien dazu.

Die vorgeburtliche Untersuchung erfordert eine spezielle Ausbildung und Erfahrung der untersuchenden Ärztinnen und Ärzte, sowie modernste Technologie. Für die qualifizierte Pränataldiagnostik besitzen spezialisierte Ärzt:innen der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des Robert Bosch Krankenhauses die Zertifizierung nach den Maßstäben der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM).

Gerne beraten wir Sie, welche Untersuchungen für Sie persönlich sinnvoll und notwendig sind. In einem ausführlichen Gespräch besprechen wir die Ergebnisse der Untersuchung und wir erklären Ihnen, wie die nächsten Schritte aussehen.

Leistungen im Überblick

Beim zweiten Ultraschalltermin, in der 20. Schwangerschaftswoche, untersucht Ihre niedergelassene Gynäkologin:Ihr niedergelassener Gynäkologe das Kleinhirn, die linksseitige Herzposition, alle vier Herzkammern, die Haut am Rücken, die vordere Bauchwand, Magen, Nieren und die Harnblase Ihres Babys.

Sollte Ihre Frauenärztin:Ihr Frauenarzt dabei Veränderungen feststellen, können wir mit einer speziellen Ultraschalluntersuchung eine genauere Untersuchung vornehmen.

Zudem kann eine feindiagnostische Untersuchung erforderlich sein, wenn Geschwisterkinder krank geboren wurden und bei familiären vererblichen Erkrankungen oder Vorerkrankungen wie Diabetes. Auch die Einnahme von Medikamenten in der Frühschwangerschaft sowie andere Risikokonstellationen können eine Feindiagnostik erforderlich machen.

Ablauf der Untersuchung

Bei der Untersuchung schauen wir uns alle Organe einschließlich des Herzens mittels Echokardiografie und des Gehirns, sowie das Skelett inklusive der Extremitäten, Finger und Zehen des Ungeborenen an. Wir überprüfen das altersentsprechende Wachstum, bewerten die Fruchtwassermenge und bestimmen die Lage und das Aussehen der Plazenta, sowie Durchblutung von Plazenta und Kind.

Diese umfassende Untersuchung ermöglicht es uns, einen umfassenden Befund zu erstellen. Im Anschluss besprechen wir mit Ihnen den Befund und die Bedeutung der Diagnose. Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

Kostenübernahme

Liegt eine Überweisung Ihrer behandelnden Frauenärztin:Ihres behandelnden Frauenarztes vor, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Auf Ultraschalluntersuchungen spezialisiert

Unsere Ärzt:innen sind auf Ultraschalluntersuchungen und andere weiterführende diagnostische und therapeutische Verfahren in der Schwangerschaft spezialisiert und sind nach den Maßstäben der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. zertifiziert (DEGUM).

Zwischen der zwölften und 14. Schwangerschaftswoche können wir mit einer Ultraschalluntersuchung die mit Flüssigkeit gefüllte Nackenfalte Ihres Kindes messen. Die Nackenfalte ist bei Chromosomenstörungen wie die Trisomien 21 (Down-Syndrom) und 18 sowie 13, aber auch bei Fehlbildungen am Herzen und Gehirn sowie einem offenen Rücken oder Defekten in der Bauchwand verdickt.

Wir verfügen über viel Erfahrung, um diese Untersuchung vorzunehmen und die Ergebnisse einzuschätzen. Deutet eine verdickte Nackenfalte auf eine Chromosomenstörung hin, nehmen wir weitere Untersuchungen vor. Dies dient der Absicherung der Diagnose.

Uns ist sehr wichtig, Sie umfassend aufzuklären, zu beraten und alle Ihre Fragen zu beantworten.

Kostenübernahme

Die Kosten für das Ersttrimester-Screening werden von den Krankenkassen meist nicht übernommen. Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse ab.

Mit der Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) lassen sich vererbbare Krankheiten und Abweichungen im Erbgut des heranwachsenden Kindes noch im Mutterleib feststellen, unter anderem Änderungen der Chromosomenanzahl (zum Beispiel Down-Syndrom). Auch über kindliche Fehlbildungen und Infektionen kann die Amniozentese Auskunft geben.

Die Amniozentese ist eine pränatale Diagnostik und dann empfohlen, wenn das Risiko einer Gen- oder Chromosomenveränderung erhöht ist, beispielsweise bei genetischen Vorbelastungen in der Familie.

Die Fruchtwasseruntersuchung erfolgt in der Regel zwischen der 16. und der 17. Schwangerschaftswoche.

Bei der Plazenta-Punktion (Chorionzotten-Biopsie) wird Zellgewebe aus dem Mutterkuchen entnommen. Die Untersuchung der Zellen liefert in einem frühen Stadium der Schwangerschaft zuverlässige Aussagen über mögliche erblich bedingte Stoffwechselerkrankungen und andere Erbkrankheiten oder Chromosomenstörungen des Ungeborenen (Trisomie 13, 18 und 21).

Die Chorionzotten-Biopsie ist eine pränatale Untersuchungsmethode und dann empfohlen, wenn das Risiko einer Chromosomenveränderung erhöht ist, beispielsweise bei genetischen Vorbelastungen in der Familie oder wenn Ultraschalluntersuchungen Auffälligkeiten entdeckt haben (wie verdickte Nackenfalte).

Eine Chorionzotten-Biopsie ist schon ab Ende der 11. Schwangerschaftswoche möglich.

Mithilfe der Nabelschnur-Punktion (Chordozentese) wird das kindliche Blut auf Antikörper untersucht. So können eventuelle Infektionen diagnostiziert werden, auch Blutarmut (Anämien) und eine mögliche Blutgruppenunverträglichkeit lassen sich feststellen.

Bei der Chordozentese besteht neben reinen Nachweisen auch die Möglichkeit das Ungeborene noch im Mutterleib zu behandeln. So kann das Kind über die Nabelschnur ernährt und mit Bluttransfusionen oder Medikamenten versorgt werden.

Diese pränatale Untersuchung kann bei speziellen Krankheitsbildern ab der 20. Schwangerschaftswoche ratsam sein. Ist der Eingriff medizinisch notwendig ist, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

(sofern medizinisch notwendig)

Die meisten Kinder haben sich nach Einsetzen der Senkwehen in der 35./36. Schwangerschaftswoche in die Kopf- oder Schädellage gedreht. Der Kopf des Babys befindet sich dann im unteren Teil der Gebärmutter, im Becken der Frau. Manche Kinder aber drehen sich gar nicht von alleine in Schädellage oder bewegen sich wieder zurück. Liegt der Po des Ungeborenen in Richtung Becken und Geburtskanal, spricht man von einer Beckenendlage. Ursachen hierfür gibt es verschiedene: Form der Gebärmutter, verminderte Fruchtwassermenge, Größe des Kindes oder die Lage der Nabelschnur. In den meisten Fällen können wir aber nicht herausfinden, warum sich das Kind nicht gedreht hat.

Eine natürliche, spontane Geburt ist auch mit einer Beckenendlage möglich. Jedoch gibt es einiges zu beachten: die Größe des Kindes und das Verhältnis von Becken der Mutter und Kopf des Kindes. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass eine solche Geburt länger dauern kann und mit größeren Anstrengungen für die Mutter verbunden ist. In unserer Sprechstunde beraten wir Sie gerne ausführlich, wie Sie Ihr Kind zur Welt bringen können und beantworten Ihre Fragen.

Die äußere Wendung

Eine andere Option ist die sogenannte äußere Wendung. Dabei versuchen wir das Ungeborene von außen in der Gebärmutter zu drehen. Die äußere Wendung nehmen wir ab der 37. Schwangerschaftswoche vor. Dann ist der Steiß des Ungeborenen noch beweglich und die Gefahr gering, dass sich das Kind vor der Geburt wieder zurückdreht. Bevor wir mit der äußeren Wendung beginnen, untersuchen wir per Ultraschall, wie es Ihrem Kind geht und ob die Nabelschnur für die Wendung im Weg liegt. Auf Wunsch erhalten Sie ein wehenhemmendes Medikament, das die Gebärmutter entspannt. Die eigentliche Wendung führen wir unter CTG- und Ultraschallkontrolle durch, um die höchstmögliche Sicherheit für das Kind zu garantieren. Um zu kontrollieren, ob die Wendung erfolgreich war, schreiben wir im Anschluss erneut ein CTG und erstellen ein Ultraschallbild.

In den meisten Fällen ist die äußere Wendung erfolgreich – sollte es aber nicht klappen, besprechen wir mit Ihnen, wie wir gemeinsam vorgehen, sodass Sie sich wohl und sicher fühlen.

Die Äußere Wendung führen wir ambulant durch. Während des Eingriffs steht für den Bedarfsfall ein OP-Team in Rufbereitschaft, um einen Notkaiserschnitt durchführen zu können.

Durch unsere langjährige Erfahrung und die Kontrolle durch Ultraschall und CTG ist die äußere Wendung ein sicheres Verfahren. Gerne informieren wir Sie unverbindlich über dieses Verfahren, sodass Sie sich in Ruhe überlegen können, ob es für Sie in Frage kommt.

Für manche Schwangerschaften oder bevorstehende Geburten liegt ein gewisses Risiko vor. Das ist etwa der Fall, wenn bereits in einer früheren Schwangerschaft Komplikationen aufgetreten sind, die werdende Mutter schon älter ist oder die werdende Mutter an einer Krankheit leidet, die für sie selbst und auch das Kind gefährlich werden können.

Eine Risikoschwangerschaft eine engmaschige Überwachung von Mutter und dem ungeborenen Kind.

Akupunktur verschafft nicht nur bei Kopf- und Rückenschmerzen eine wohltuende Linderung, sondern tut auch schwangeren Frauen gut. Denn gerade gegen Ende der Schwangerschaft haben viele Frauen mit Rückenschmerzen zu kämpfen. Schmerzmittel sind nicht das Mittel der Wahl. Mit den Nadeln hingegen können Schmerzen reduziert werden und Entspannung gefördert werden. Wir setzen Akupunktur ab der 37. Schwangerschaftswoche ein. Durch die Behandlung kann die Dauer der Geburt deutlich verkürzt werden.

Eine Behandlung dauert 20 Minuten und wird von unseren speziell ausgebildeten Hebammen Elisabeth Parrotta und Ursula André vorgenommen.

  • Termine nach Vereinbarung
  • Dauer: einmal wöchentlich
  • Kosten: 35 Euro pro Sitzung
  • Ort: Robert Bosch Krankenhaus, Elternschule

Anmeldung

Bitte melden Sie sich ab der 34. Schwangerschaftswoche mit Angabe des Entbindungstermins und Ihrer Telefonnummer unter Telefon 0711 8101-5144 (Montag – Freitag, 7 – 9 Uhr und 14 – 15 Uhr) oder per E-Mail an hebamme-parrotta@hotmail.de bzw. ursula.andre@gmx.com an.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? 

Leistungen, die über die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zählen zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Wird die Untersuchung ohne eine medizinische Notwendigkeit, also auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, durchgeführt, müssen Sie die Kosten für die zusätzlichen Leistungen selbst tragen. Hat hingegen eine reguläre Vorsorgeuntersuchung einen auffälligen Befund ergeben, und ist die Leistung somit medizinisch notwendig, werden pränataldiagnostische Folgeuntersuchungen von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Kontakt

Kreißsaal

Telefon 0711 8101-3474
kreisssaal@rbk.de

 

Schwangerenambulanz

Dr. med. Kirsten Amos, Oberärztin
Dr. med. Martina Scham, Funktionsoberärztin

Montag – Freitag
7 – 9 Uhr, 14 – 15 Uhr

Telefon 0711 8101-5144
kreisssaal@rbk.de

Behandelnde Abteilung